Das BKA speichtert “anlassbezogen” Besucherdaten bereits seit 2001. Danach werden diese datenschutzkonform gelöscht.
Schönen dank auch !
Hintergrund: Das Bundesjustizministerium betreibt ein Internetportal bei dem unter anderen über Themen wie “Offene Tatkomplexe” und Spuren über “militante Gruppen” enthält. Jeder Besucher der nun auf diesen Seiten surfte hat logischerweise seine IP Adresse und andere Spuren wie Browser, Rechnertyp hinterlassen. Diese wurden im Zeitraum von 28.03. bis 18.04.2007 verwendet um Personen zuzuordnen und diese zu identifizieren.
Das Landgericht Berlin hatte diese Aktion dem Bundesjustizministerium Ende März untersagt.
BKA speichert Adressen schon seit Jahren
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