Ab 2009 wird es wohl bald heissen “Sag mal hast du auch schon ein P-Konto?” Damit ist das P-Konto oder im Fachjargon Pfändungskonto genannt, das die Bundesregierung einführen will, damit den Schuldner wenigstens das Existenzminimum auf dem Girokonto erhalten bleibt.
Und dass der Schuldner wenigstens ein Girokonto bekommen. Denn heutzutage ist es mehr als schwierig ein Konto ohne die Unterschrift bei den Schufa Bedingungen zu bekommen.
Es tut sich also auch hier was.
Wenn man dann ein P-Konto bekommen hat, dann kann bis zur Exitenzminimum Grenze die Überweisungen und Daueraufträge getätigt werden. Alles was darüber ist geht automatisch an den Gläubiger und wird zu Schuldentilgung verwendet.
Eine Chance oder ein Reinfall? Das werden wir bestimmt in etwas 12 Monaten erfahren.
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